Kollektivhaftung

Kollektivhaftung ist die rechtliche Verantwortung einer Gruppe für Handlungen eines oder mehrerer ihrer Mitglieder. Im Falle von Familien spricht man von Sippenhaftung. Sie widerspricht der aufgeklärten Grundhaltung europäischer Kulturtradition, wonach jeder für seine Taten eine individuelle Verantwortung trägt. Seit der Antike bekannte Fälle von Kollektivhaft sind Geiselnahmen hochgestellter Personen als Faustpfand, um die Einhaltung von Verträgen zwischen den Völkern zu garantieren.

Der Ausdruck Kollektivhaftung spielt in der Rechtswissenschaft keine nennenswerte Rolle und ist wegen seiner Unschärfe von begrenztem Nutzen. Er ist im Zivil- und Strafrecht kein verbreiteter Rechtsbegriff und gibt keinen Titel für eine rechtliche Anspruchsgrundlage ab. Meist wird der Begriff umgangssprachlich gebraucht im Sinne einer unzulässigen Bestrafung oder Benachteiligung einer Personengruppe aufgrund verallgemeinernder Schuldzuweisungen (Kollektivschuld) für das Fehlverhalten Einzelner.

Der Begriff wird auch in manchen Bereichen der politischen Diskussion (gelegentlich polemisch) verwendet.


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